Berufsgrundsätze
Für Unternehmensberater und für Personalberater haben die Mitglieder des BDU Berufsgrundsätze aufgestellt, die für alle Mitglieder des Verbandes verpflichtend sind. Wenn festgestellt wird, dass in Beratungsprojekten oder bei der Führung der Unternehmensberatung oder Personalberatung gegen diese Berufsgrundsätze verstoßen wird, wird der BDU-Ehrenrat zur Klärung der Angelegenheit aktiv. Je nach Schwere des Verstoßes kann der Ehrenrat Rügen erteilen, Geldstrafen verhängen oder einen Verbandsausschluss vorschlagen. Wenn Sie einen Verstoß gegen die Berufsgrundsätze vermuten, wenden Sie sich an den stv. BDU-Geschäftsführer RA Kai Haake, hk@bdu.de, Tel. 0228 9161-18.
Grundsätze für die Berufsausübung
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