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GoP | Grundsätze ordnungsgemäßer Planung - Version 2.1
Viele Unternehmen scheitern im Markt, weil entweder keine oder eine unzureichende Unternehmensplanung vorliegt. Ein Standard für eine ordnungsgemäße Planung existiert in Deutschland seit 2007. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. hatte seinerzeit die Initiative ergriffen und in einem 28-seitigen Leitfaden mit dem Titel „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)" aus Expertensicht die entscheidenden Anforderungen formuliert. Im Dezember 2009 wurde die Version 2.1 fertiggestellt, die an verschiedenen Stellen Präzisierungen aufzeigt und das Thema Einfluss von Ratings auf die Zinsplanung einbezieht.
Der BDU empfiehlt, die in der GoP enthaltenen Mindestanforderungen grundsätzlich als Maßstab zu berücksichtigen, wenn es darum geht, Unternehmensplanungen zu erstellen oder zu beurteilen. Mit einer fundierten Planung bleiben Unternehmen im Markt länger erfolgreich und besitzen aus BDU-Sicht bessere Verhandlungsoptionen gegenüber Kreditgebern. Auch für Unternehmensgründer fällt der Start erfolgversprechender aus. Er ist für Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen anwendbar.
Der Leitfaden enthält u.a. weitreichende Informationen zu den Planungsthemen Gesetzliche Grundlagen, Analyse, Ziel- und Strategiedefinition, Strategische Planung, Operative Planung sowie Revolvierung und Vergleiche (Überwachung).
Die Kreditwirtschaft hat den GOP bereits ein verstärktes Augenmaß zugewendet. Bei der Beurteilung von Unternehmensplanungen als Grundlage der Kreditvergabe und -prolongation reicht es schon heute nicht mehr aus, ausschließlich operative Planungen, die eine Kapitaldienstfähigkeit abbilden, vorzulegen.
Das Institut der Unternehmensberater im BDU bietet in Zusammenarbeit mit der European Business School (EBS) eine Weiterbildung für Unternehmensberater zum Thema "strategische Planung", die sich an den GoP orientiert
Den gesamten Leitfaden „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP) können Sie hier herunterladen.![]() |
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