AGG: Auskunft der Bundesregierung bringt mehr Klarheit für die Personalberatung

Bonn, 14. September 2007 (bdu) - Die Stellungnahme der Bundesregierung auf die Befragung der FDP-Bundestagsabgeordneten Mechthild Dyckmans zu Anwendungsfragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/6316) hat in wichtigen Punkten für Klarheit gesorgt. Bislang übliche Anforderungen und Fragen von Personalberatern an Kandidaten würden hierin weiter für zulässig erklärt, so der Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Dr. Joachim Staude, heute in Bonn.

So gelte etwa die Aufforderung in Stellenanzeigen, den Bewerbungsunterlagen ein Lichtbild beizufügen, nicht als unüblich und sei daher keinesfalls unzulässig. „Alleine aus der Verpflichtung, eine Bewerbung mit Lichtbild einzureichen, kann kein Diskriminierungsvorwurf konstruiert werden; dazu müssten schon weitere Anhaltspunkte hinzukommen", unterstreicht BDU-Vizepräsident Staude die Aussagen der Bundesregierung. Ähnliches gelte für die Bedingung einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung: Hierfür bedürfe es allerdings eines betrieblichen Interesses des Arbeitgebers. 

Im weiteren wurde geklärt:

  • Fragen nach der Staatsangehörigkeit und dem damit verbundenen Rechtsstatus eines Bewerbers sind zulässig, sofern sie nicht verdeckt auf Volkstum, Abstammung oder Hautfarbe zielen.
  • Anforderungen wie „mobil", „körperlich belastbar" oder „geistig flexibel" können zulässig sein, wenn sie eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung für die Stelle darstellen.
  • Die Frage nach dem Familienstand und/oder der Anzahl der Kinder ist nicht zu beanstanden, sofern damit nicht auf eines der Merkmale geschlossen werden soll (etwa Homosexualität als sexuelle Orientierung).

Bonn, 14. September 2007

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