Wie stellt der BDU Beratungsqualität sicher?
Der Beruf des Unternehmensberaters unterliegt in Deutschland keiner gesetzlich fixierten Berufsordnung und keinem Berufsbezeichnungsschutz. Die Bezeichnungen Unternehmensberater, Wirtschaftsberater, Betriebsberater o.ä. kann jeder führen, unabhängig von Qualifikation und Erfahrung.
Für den Klienten ist die Mitgliedschaft im BDU Gütesiegel dafür, mit einem seriösen, zuverlässigen und kompetenten Beratungsanbieter zusammenzuarbeiten, dessen Leitung in der Hand eines qualifizierten Unternehmensberaters liegt. Mitglied im BDU ist die Unternehmensberatung, nicht die Person. Die Unternehmensberatung hält sich an festgelegte Regeln und im Streitfall kann der Klient vom BDU Unterstützung und Moderation erwarten.
Kriterien für die Aufnahme in den Verband:
- Nachweis der beruflichen Eignung (Vita)
- 5 Jahre Berufserfahrung als Unternehmensberater
- 3 Jahre Selbständigkeit oder Leitungsfunktion als Unternehmensberater (gilt bei Gesellschaften für Geschäftsführer)
- 3 exzellente Kundenreferenzen
- 2 Fachinterviews mit BDU-Unternehmensberatern
- Verpflichtung auf BDU-Berufsgrundsätze
- Berufsaufsicht durch den 5-köpfigen BDU-Ehrenrat
Grundsätze für die Berufsausübung
Unternehmensberater CMC/BDU (Certified Management Consultant)
Seit 1998 gibt es die Möglichkeit in Deutschland den international anerkannten Titel CMC (Certified Management Consultant ) zu erhalten. Dieser personenbezogene Titel ist an den Nachweis einer 3- bis 8-jährigen Berufserfahrung als Unternehmensberater (je nach Vorbildung und Berufspraxis in anderen Branchen), die Präsentation von drei Beratungsprojekten sowie zwei strukturierte Fachinterviews gebunden. In einem öffentlichen Register hier im Internet werden alle Unternehmensberater CMC/BDU geführt. Der Titel wird nur an Mitarbeiter oder Inhaber von BDU-Mitgliedsunternehmen vergeben. mehr...
Personalberater CERC/BDU (Certified Executive Recruitment Consultant)
Im Jahre 2009 hat die European Confederation of Search & Selection Associations ECSSA dem BDU das alleinige Recht für Deutschland übertragen, Personalberater zum Certified Executive Recruitment Consultant CERC zu zertifizieren.
Der Titel „Personalberater CERC/BDU" wird nur an Personen verliehen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Suche und Auswahl von Fach- und Führungskräften (=Personalberatung) liegt. Der Titel darf grundsätzlich nur im Rahmen der Berufstätigkeit für ein BDU-Mitgliedsunternehmen verwendet werden.
Alle Personalberater, die in Deutschland als Personalberater CERC/BDU registriert sind, werden in einem öffentlich zu-gänglichen Register auf der BDU-Homepage geführt. mehr...
Qualitätssicherung in der Unternehmensberatungspraxis
Der Fachverband Unternehmensführung + Controlling im BDU hat in neun Workshops Richtlinien für die Qualitätssicherung in der Unternehmensberatungspraxis erarbeitet, die sich auf die Qualitätssicherung bei der Organisation der Unternehmensberatung und auf die Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Beratungsaufträge beziehen.
mehr... (pdf, 123 kb)
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