Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater
Der BDU hat mit dem HDI-Gerling Konzern eine Gruppenvereinbarung für eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater verhandelt. Diese Gruppenvereinbarung versteht sich als Basisversicherung, die den Versicherungsbedarf der meisten BDU-Mitglieder in Bezug auf die Haftung für Vermögensschäden aus Beratungsleistungen abdeckt. Die vom BDU empfohlenen Allgemeinen Beratungsbedingungen (AGB) sehen eine Haftungsbegrenzung pro Projekt auf 250.000,00 € vor. Dieser Summe entspricht die Basisversicherung.
Liegt das Risiko regelmäßig höher, empfiehlt sich eine dauerhafte Höherversicherung über 500.000,00 € oder 1.000.000,00 €. Bei einer Deckungssumme von 1.000.000,00 Euro gibt es auch die Möglichkeit zusätzlich Interimsmanagement abzusichern. Haftungsrisiken, die sich aus dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergeben" sind in der Standardversicherung nicht abgedeckt. Sie können aber in einem speziellen Tarif (+7%) eingeschlossen werden.
- Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ohne AGG-Risiken
- Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater mit AGG-Risiken
- Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater mit AGG-Risiken und Interim-Management
Detaillierte Versicherungsinformationen für BDU-Mitglieder finden Sie hier.
Detaillierte Versicherungsinformationen für BDU-ServiceAbonneten finden Sie hier.
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