Recht

Empfehlungen zum internationalen Datenaustausch

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 16. Juli 2020 in der Sache „Schrems II“ hat mit seinen weitreichenden Auswirkungen auf den internationalen Datenaustausch auch außerhalb des Datenschutzes große Wellen geschlagen.

Doch was sind die konkreten Konsequenzen der Schrems II-Entscheidung? Was müssen Unternehmen und Organisationen künftig bei Datentransfers in die USA aber auch in andere sogenannte Drittländer beachten? Und welche Maßnahmen sollte ich als datenverarbeitende Stelle konkret ergreifen?


Diesen Fragen widmen wir uns im vorliegenden Whitepaper, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit oder abschließende Antworten zu erheben. Im Fokus stehen in erster Linie die erwartbaren praktischen Auswirkungen sowie praxisnahe Maßnahmen zur Minimierung von möglichen Risiken. Natürlich sind auch andere Auslegungen des Urteils und der damit einhergehenden Auswirkungen möglich – dies zeigen allein schon die teils unterschiedlichen Ansichten europäischer Datenschutzbehörden zu diesem Thema. Nichtsdestotrotz sind wir überzeugt, dass wir vorliegend einen vertretbaren und vor allem praxistauglichen Mittelweg beschreiten.



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