Wie stellt der BDU die Einhaltung der Berufsgrundsätze und seiner Regularien sicher?
Der BDU verfügt über ein unabhängiges Verbandsgericht, bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende sowie zwei Vertreter von Mitgliedsunternehmen werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Sie sind strikt zu einer neutraler Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Das Verbandsgericht kann von jedem Akteur, insbesondere von Kunden oder Wettbewerbern, angerufen werden, wenn ein Verstoß eines Mitglieds gegen die Berufsgrundsätze im Raume steht. Auch die BDU-Qualitätsstandards spielen hier eine Rolle, denn sie dienen dem Verbandsgericht zur Auslegung der Berufsgrundsätze.
Eine Beschwerde ist kostenfrei möglich. Wenn ein Vorwurf zutrifft, kann das Verbandsgericht Strafen bis zu einem Ausschluss aus dem BDU empfehlen. Beschweren können unter verbandsgericht@bdu.de eingereicht werden.
