Unternehmensprofil

 

Rechtsform

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gründungsjahr

1988

Geschäftsleitung

Über uns

Wir sind eine seit 1988 bestehende Unternehmensberatung mit dem Ziel, „inhabergeführte, kleine und mittelständische Unternehmen praxisorientierte Hilfe zu geben“. Genau aus diesem Grund sind für uns nicht nur die Ziele des Unternehmens, sondern auch die der Unternehmensfamilie wichtig.

Kennzeichnend für die Beratungsphilosophie unseres Hauses ist daher die individuelle Umsetzung der gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiteten Grundlagen in die Praxis. Es ist für uns selbstverständlich, gemeinsam mit Ihnen eine solide Grundlage zu erarbeiten und diese dann individuell in die Praxis umzusetzen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung des Firmengründers Thomas Planer im Bereich der Unternehmenssanierung, hat sich die Sanierungsberatung zunehmend als unser Schwerpunkt herauskristallisiert.
Sollte sich Ihr Unternehmen in einer schwierigen Phase befinden, begleiten wir Sie – wenn möglich – auch in der Eigenverwaltung bei der Sanierung.

Heute verstehen wir uns als hochqualifiziertes Team, das analytisch Ihre Probleme erfasst und kreativ und unkonventionell Lösungen schafft.

Branchenschwerpunkte

Sanierungsberatung
Die richtigen Entscheidungen treffen. Ziele erreichen.

Sanierung ist hoch komplex, daher bedarf es eines qualifizierten und erfahrenen Sanierungsberaters. Eine erfolgreiche Sanierung definiert sich nicht nur durch den unbedingten Erhalt des Unternehmens, sondern auch durch den Schutz und der Verfolgung der Ziele der Unternehmerfamilie. Eine erfolgreiche Sanierung beginnt bereits bei der Verhinderung einer Insolvenz, der gezielten positiven (geordneten) Abwicklung einer Insolvenz oder eben der Fortführung eines Unternehmens. Diese kann innerhalb eines Insolvenzplanverfahrens oder einer übertragenden Sanierung erfolgen.

Ziel der Sanierungsberatung ist es herauszufinden, in welchem Stand einer Krise sich das Unternehmen befindet und mit welchen Maßnahmen diese Krise beendet werden kann.

Ist eine Sanierung noch außerhalb eines Insolvenzverfahrens möglich, oder kann zur Sanierung des Unternehmens das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen), also ein Eigenverwaltungsverfahren eingesetzt werden?

Mit einem fundierten Sanierungskonzept erkennen sie neue Möglichkeiten für Ihr Unternehmen!

Beratungsschwerpunkte

Insolvenzberatung
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Selbstverständlich! Wer als Unternehmer in der Krise steckt, hat Angst vor einer möglichen Insolvenz. Wenn man die bisherige „Misserfolgsstory“ des Insolvenzrechts ansieht, ist die Angst des Unternehmens vor der Regelinsolvenz begründet.

Deswegen ist so wichtig, dass Sie so früh wie möglich eine Beratung von einem fachlich kompetenten Sanierer aufsuchen. So stehen Ihnen für die Zukunft weiterhin alle Türen offen.

Seit dem 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Hierdurch will der Gesetzgeber die Stigmatisierung des Begriffs der Insolvenz überwinden und durch die Anwendung der Eigenverwaltung gemäß ESUG eine zusätzliche Option in der Krise bieten.

ESUG wirkt!

Das Eigenverwaltungsverfahren zeigt bereits in der Kürze der Zeit der Anwendung auf, dass es sowohl auf der Gläubigerseite als auch der Unternehmerseite überwiegend Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren bietet.

Ausschlaggebend ist jedoch, dass das Eigenverwaltungsverfahren frühzeitig und professionell vorbereitet wird und die Sanierungschancen richtig eingeschätzt werden.

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