Insolvenzberatung
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Selbstverständlich! Wer als Unternehmer in der Krise steckt, hat Angst vor einer möglichen Insolvenz. Wenn man die bisherige „Misserfolgsstory“ des Insolvenzrechts ansieht, ist die Angst des Unternehmens vor der Regelinsolvenz begründet.
Deswegen ist so wichtig, dass Sie so früh wie möglich eine Beratung von einem fachlich kompetenten Sanierer aufsuchen. So stehen Ihnen für die Zukunft weiterhin alle Türen offen.
Seit dem 01.03.2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Hierdurch will der Gesetzgeber die Stigmatisierung des Begriffs der Insolvenz überwinden und durch die Anwendung der Eigenverwaltung gemäß ESUG eine zusätzliche Option in der Krise bieten.
ESUG wirkt!
Das Eigenverwaltungsverfahren zeigt bereits in der Kürze der Zeit der Anwendung auf, dass es sowohl auf der Gläubigerseite als auch der Unternehmerseite überwiegend Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren bietet.
Ausschlaggebend ist jedoch, dass das Eigenverwaltungsverfahren frühzeitig und professionell vorbereitet wird und die Sanierungschancen richtig eingeschätzt werden.
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