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Neuer Leitfaden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für die Consultingbranche veröffentlicht

Neuer Leitfaden zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für die Consultingbranche veröffentlicht

Die Einhaltung von nachhaltigen Gesichtspunkten während des Beratungsprozess – sowohl beim Kunden als auch im eigenen Unternehmen – wird immer wichtiger und eingefordert und geprüft. Es ist also ratsam, sich als Beratungsunternehmen darauf einzustellen und bereits vor dem Pitch seine „Hausaufgaben“ zu machen. Dazu gehört ein passender Nachhaltigkeitsbericht.

 

Nachhaltigkeit in Beratungsprojekten fokussiert sich beispielsweise auf Bereiche wie Dekarbonisierung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Sozialauswirkungen der eigenen Lieferkette, Sustainable Finance im Banking-Bereich, Sustainable IT oder nachhaltiges Personalmanagement. Das Engagement vieler Unternehmensberatungen orientiert sich dabei an dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Dies ist ein Transparenzstandard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform ein etabliertes Instrument zur Reflexion der eigenen unternehmerischen Nachhaltigkeitsleistung und zur strategischen Weiterentwicklung dar. Die standardisierte Berichterstattung entlang von 20 Kriterien dient bereits einer Vielzahl von Unternehmen als Hilfestellung bei der Erarbeitung von Berichten und wird auch hier herangezogen. Welche Kriterien einschlägig sind und zu welchen Maßnahmen führen, ist so vielseitig wie die Beratungsbranche selbst. Unternehmensberatungen tragen die Prinzipien der Nachhaltigkeit in die Welt, sie möchten sie aber auch selbst – als Unternehmen – leben.

 

Der Leitfaden

In Anlehnung an den DNK hat der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen mit einer Arbeitsgruppe den Branchenleitfaden entwickelt, der Beratungsunternehmen mit dem Ziel der Berichterstattung dabei unterstützt, die eigenen Aktivitäten mit Bezug zur Nachhaltigkeit zu erfassen, zu strukturieren, entsprechende Ziele in die Unternehmensstrategie zu integrieren und konkrete Maßnahmen abzuleiten.

 

Der Leitfaden gibt einen Überblick über die zu behandelnden Kriterien, Leistungsindikatoren und den Prüfprozess des DNK-Büros. Eine Erweiterung der Vorgaben des DNK zur Erfüllung der zukünftigen Vorgaben der CSRD inkl. der aktuell in Entwicklung befindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist für das kommende Jahr 2024 geplant. Das Fundament einer Berichterstattung bilden Stakeholder-, Wesentlichkeits- und Risikoanalysen.

 

 

Zu betrachten sind dabei einerseits das eigene Geschäftsmodell und das Unternehmensumfeld sowie andererseits die Märkte und Lieferketten, in denen beispielsweise beratene Kunden und Kundinnen agieren. Unternehmensberatungen müssen sich in doppelter Hinsicht mit den drei Nachhaltigkeitsdimensionen auseinandersetzen. Zum einen in Bezug auf ihre eigene Betriebsführung, zum anderen in ihrer Rolle als Multiplikator im Rahmen der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft. In den einführenden Kapiteln des Branchenleitfadens werden daher zunächst beide Sichtweisen skizziert, bevor anschließend die einzelnen Kriterien aus Betriebsführungsperspektive fokussiert und durch Leitfragen sowie durch Praxisbeispiele und mögliche Maßnahmen veranschaulicht werden. So können Anwendende des Leitfadens sich Schritt für Schritt durcharbeiten und sich einem kompletten Nachhaltigkeitsbericht nähern.

 

Fazit

Die Erbringung wissensbasierter Consultingtätigkeiten ist ein relevanter Hebel für mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Unternehmen profitieren durch die Beauftragung von Unternehmensberatungen von einer unabhängigen Sichtweise und einem umfassenden Know-how-Transfer. So können Beratungsprojekte dazu beitragen, die Geschäftsmodelle oder Prozesse in Unternehmen zukunftsfähig, wirtschaftlich, sozialverträglich und ressourcenschonend aufzustellen und sich rechtzeitig erfolgreich auf neue Herausforderungen – und dazu zählen auch Transformationsaufgaben wie der klimaschonende Umbau der deutschen Wirtschaft – einzustellen.


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