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BDU-Webinar: Erfüllung der Anforderungen von LkSG und CSDDD

Allgemein, 11.10.2024 (11.00 - 12.15 Uhr)

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie den ständig wachsenden Anforderungen an Lieferketten- und ESG-Verpflichtungen gerecht werden?

Besonders das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die im Sommer 2024 verabschiedete europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) beinhalten weitreichende Anforderungen in Bezug auf die Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten. Für Unternehmensberatungen bedeutet das, dass sie sowohl ihre eigenen Lieferketten im Blick behalten als auch darauf vorbereitet sein müssen, selbst als Dienstleistungsunternehmen auf den Prüfstand gestellt zu werden. Dies gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung schon eine an den Vorgaben der CSDDD ausgerichtete Reform des deutschen LkSG angekündigt hat.

Wir freuen uns, Dr. Lars Kutzner, Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke, als Referenten gewonnen zu haben. Er ist einer der führenden Anwälte in Deutschland auf dem Gebiet der Beratung in wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, in Bezug auf die Einrichtung und Anpassung von Compliance-Management-Systemen und die Einhaltung von ESG-Vorgaben. Seit mehr als 20 Jahren berät und unterstützt er seine Mandanten bei der Bewältigung von nationalen und internationalen Herausforderungen und Krisen.

In diesem Webinar wird er die rechtlichen Rahmenbedingungen und tatsächlichen Pflichten im Umgang mit Lieferketten- und ESG-Anforderungen für große Unternehmen und Konzerne sowie die Auswirkungen auf Beratungsunternehmen erläutern.

Es erwarten Sie Antworten auf Fragen wie:

  • Welche rechtlichen Vorgaben müssen Unternehmen im Rahmen des LkSG und der CSDDD erfüllen?
  • Wie können die regulatorischen Anforderungen in der Praxis umgesetzt werden?
  • Welche Grenzen setzen die Gesetze und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für Unternehmen?
  • Was bedeutet dies alles für die Beratungsgesellschaften?

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