Bayern

Der Freistaat Bayern reagierte als erstes auf die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19. Die Landesregierung hat für Unternehmen mit existenzbedrohlichen Liquiditätsengpässen ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, dessen Zuschüsse unbürokratisch bei den örtlich zuständigen Vollzugsbehörden beantragt werden können.

 

Für wen?

 

Antragsberechtigt sind Freiberufler und gewerbliche Unternehmen (mit bis zu 250 Beschäftigten) mit einer Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern.

 

Wie viel?

 

Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Erwerbstätigen und wird gestaffelt:

bis 5 Beschäftigte 5000 Euro

bis 10 Beschäftigte 7500 Euro

bis 50 Beschäftigte 15 000 Euro

bis 250 Beschäftigte 30 000 Euro

 

Beantragung:

 

Den Förderantrag finden Sie unter: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

 

Der ausgefüllte Antrag ist zu unterschreiben und entweder als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zu senden.

 

Weitere Informationen sowie eine Auflistung der Bewilligungsbehörden finden Sie unter:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

 

Unabhängig von der Soforthilfe gibt es ein Formular für Steuererleichterungen:

https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Steuerrecht/Vordruck-Steuererleichterungen_aufgrund_Coronavirus.pdf

 

Zusätzliche Angebote der Landesbanken:

LfA Förderbank Bayern: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php

Bürgschaftsbank Bayern: https://www.bb-bayern.de/corona-krise/