Berlin

Am 19.03.2020, hat der Senat die Soforthilfe II beschlossen. Dabei handelt es sich um Zuschüsse zur Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz. Im Einzelfall muss nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss in der Corona-Krise erforderlich ist.


Für wen?


Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten mit existenziellen, durch die Corona-Krise bedingten Liquiditätsproblemen.


Wie viel?


Die Zuschüsse betragen bis zu 5000 Euro.


Beantragung:


Anträge können seit dem 27. März 2020 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eingereicht werden. Informationen zu den Förderbedingungen und dem Verfahren sowie das Antragsformular sind auf der Website der IBB veröffentlicht: https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html

 

Hinweis:


Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt daher auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche.