Bremen

Für wen?


Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte und < 2 Mio. Euro Jahresumsatz), hauptberuflich freiberuflich Tätige und Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen (seit mind. 6 Monaten), die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

 

Wie viel?


Die Unterstützung von bis zu 5.000 Euro wird als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt. Bei besonderem Bedarf können in begründeten Einzelfällen mit entsprechendem Nachweis Zuschüsse bis 20.000 Euro erhalten werden.


Gefördert werden:

 

  • Ausgaben für laufende Belastungen wie z. B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.
  • Zinszahlungen, Versicherungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

 

Berücksichtigt werden können Kosten für max. 3 Monate (März – Mai 2020). Kein Ausgleich von Kosten, die vor dem 1.3.2020 entstanden sind


Beantragung:


Bremer Unternehmen senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (https://www.handelskammer-bremen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4741416/01d3b0bd3990d512882ba8fb9bab7a5e/corona-soforthilfe-antrag-hb-data.pdf) zzgl. Anlagen vornehmlich per Email an zuschuss@bab-bremen.de


Falls der Versand per Mail nicht möglich sein sollte, per Post an:


BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
Langenstr. 2- 4
28195 Bremen


Unternehmen aus Bremerhaven senden ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (https://www.handelskammer-bremen.de/blueprint/servlet/resource/blob/4743586/8a002bd9dd4603f793926d6f719774a1/corona-soforthilfe-antrag-bhv-data.pdf)zzgl. Anlagen vornehmlich per Email an coronahilfszuschuss@bis-bremerhaven.de