Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, welches das Programm des Bundes ergänzen und existenzgefährdete hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie unterstützen soll.


Für wen?


Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), Selbstständige und Angehörige freier Berufe mit Hauptsitz in Hessen, die infolge der Corona-Auswirkungen in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind oder den Liquiditätsengpass nicht mit anderen Eigen- oder Fremdmitteln ausgleichen können.


Wie viel?


Die Höhe der Soforthilfe ist nach der Anzahl der Beschäftigten gestaffelt und beträgt inklusive der Bundesförderung für drei Monate:
bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro


Beantragung:


Den Antrag finden Sie unter: www.rpkshe.de/coronahilfe


Bewilligungs- und Vollzugsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.