Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort Zuschüsse zur Überbrückung eines durch die Auswirkungen des Coronavirus verursachten Liquiditätsengpasses beantragt werden.


Für wen?


Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

 

Wie viel?

Die Höhe der Soforthilfe staffelt sich nach der Anzahl der Beschäftigten wie folgt:
bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro
bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro

 

Beantragung:


Eine postalische Zusendung des Antragsformulars ist zwingend erforderlich.
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin

 

Dennoch kann der Antrag vorab per E-Mail an soforthilfe@lfi-mv.de übermittelt werden.