Niedersachsen

Neben dem Bundesprogramm gibt es ein Soforthilfeprogramm des Landes, welches der Überwindung existenzbedrohlicher Wirtschaftslagen und/oder Liquiditätsengpässen in Folge der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 dienen soll.


Für wen?


Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) und Soloselbstständige mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich aufgrund der Corona-Krise in einer existenzbedrohlichen Notlage befinden.


Auch Startups, die jünger als 5 Jahre sind und vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben, sollen die Liquiditätshilfe beantragen können, vorausgesetzt sie haben im Wesentlichen ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung.


Wie viel?


Die Zuschüsse sind abhängig von der Beschäftigtenzahl wie folgt gestaffelt:


bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro


Beantragung:


Die Soforthilfe ist elektronisch über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) möglich: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp