Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung NRW hat beschlossen, das Soforthilfeprogramm des Bundes um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern. Folglich wird das Programm aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gespeist.


Für wen?


Für Kleinunternehmer, Solo-Selbstständige und Freiberufler in wirtschaftlicher Schieflage wurde ein Zuschussprogramm aufgesetzt, aus dem finanzielle Soforthilfen zur Milderung der finanziellen Notlage und zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz geleistet werden.


Wie viel?


Die Höhe der Einmalzahlung wird sich voraussichtlich wie folgt gliedern:


bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro

 

Beantragung:

 

Informationen zu diesem Programm und ein Antragsformular finden Sie unter www.wirtschaft.nrw/corona


Zudem gibt es ein Antragsformular für Steuererleichterungen bzw. Stundungen:


https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/2020-03-19_formularentwurf_final_1seite_kj.pdf

 

NRW.BANK:


https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html