Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kann ab sofort die Soforthilfe des Bundes in beantragt werden.

 

Für wen?

 

Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, deren Existenz von der Corona-Krise bedroht ist, weil die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen.

 

Wie viel?

 

Die Höhe der Soforthilfe des Bundes richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro



Beantragung:


Die Beantragung und Bewilligung erfolgt über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Der ausgefüllte, unterschriebene und anschließend eingescannte Antrag muss mit den entsprechenden Unterlagen im PDF-Format an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: CSH@isb.rlp.de. Weitere Informationen sowie das Antragsformular und Bearbeitungshinweise erhalten Sie unter: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/

 

Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
Kopie/Scan des Personalausweises des/der Antragstellenden (Vorder- und Rückseite)
Nachweis der Unternehmung (Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Kopie des letzten Steuerbescheides oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes oder Nachweis der Umsatzsteuernummer.)


Für Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bietet das Land Rheinland-Pfalz ein Sofort-Darlehen (bis zu 30.000 Euro) mit Zuschusskomponente über 30 Prozent der Darlehenssumme an. Das Darlehen kann über die Hausbank beantragt werden.