Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt zusammen mit dem Bund durch das Programm ZUKUNFT - Die Corona-Soforthilfe bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bedingt sind und zur Folge haben, dass Betriebsausgaben nicht mehr aus eigener Liquidität bezahlt werden können.

 

Für wen?

 

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten in wirtschaftlicher Not, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben (Soloselbstständige und Freiberufler können die Soforthilfe beantragen, sofern sie ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben).

 

Wie viel?

 

Die Höhe der Soforthilfe des Bundes richtet sich nach der Höhe des im Antrag dargelegten Liquiditätsengpasses und der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):
bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
bis zu 25 Beschäftigte bis zu 20.000 Euro
bis zu 50 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro

 

Beantragung:

 

Die Beantragung und Bewilligung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

 

Der ausgefüllte, unterschriebene und anschließend eingescannte Antrag muss im pdf- Format bis spätestens zum 31. Mai 2020 an folgende E-Mailadresse gesendet werden: soforthilfe-corona@ib-lsa.de. In Kürze soll zudem eine Online-Antragstellung möglich sein.

 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular und Bearbeitungshinweise erhalten Sie unter: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html