Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein kann ab sofort die Soforthilfe des Bundes zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragt werden.

 

Für wen?

 

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen aller Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in eine akute existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

 

Wie viel?

 

Die Höhe der Soforthilfe des Bundes richtet sich nach der Höhe des im Antrag dargelegten Liquiditätsengpasses und der Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente):

 

bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro

 

Beantragung:

 

Die Beantragung und Bewilligung erfolgt über die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Der ausgefüllte, unterschriebene und anschließend eingescannte oder abfotografierte Antrag muss mit den entsprechenden Unterlagen (Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung) im pdf- oder jpg-Format an folgende E-Mailadresse gesendet werden: SoforthilfeZuschuss@ib-sh.de

 

Weitere Informationen sowie das Antragsformular und Bearbeitungshinweise erhalten Sie unter: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/