BAFA Unternehmensberatung

Was ist die BAFA-Förderung?

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums umgesetzt. Es vereint die ehemaligen Programme "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung", "Runder Tisch" und "Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung". Durch das zusammengeführte Programm wird weiterhin die Weitergabe von unternehmerischem Know-how durch akkreditierte Unternehmensberatungen gefördert.

Junge Unternehmen sowie bereits etablierte Unternehmen bekommen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Inanspruchnahme qualifizierter Beratung finanziell bezuschusst. Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Die Beratung darf nur durch akkreditierte Berater bzw. Beratungsunternehmen erfolgen. Voraussetzung für die Listung einer Unternehmensberatung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist zum einen der Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten bzw. Beratereigenschaften sowie ein Qualitätsmanagementsystem zur Gewährleistung einer richtlinienkonformen Durchführung der Beratung vorliegen. Zum anderen muss die Beratungstätigkeit im Hauptgeschäft ausgeübt werden. Die Beratereigenschaft wird in einer Einzelfallprüfung durch eine ordnungsgemäße Registrierung als Beratungsunternehmen durch das BAFA festgestellt. Für BDU-Mitglieder findet mit Nachweis der Mitgliedschaft ein beschleunigter Prüfprozess statt, da der Aufwand zur Prüfung des QM-Nachweises entfällt.

Förderberechtigte Beratungsinhalte beziehen sich auf Themen der Unternehmensführung. Diese Fragestellungen einer Beratung können organisatorischer, personeller, finanzieller oder wirtschaftlicher Natur sein. Befindet sich ein zu beratendes Unternehmen in wirtschaftlichen in Schwierigkeiten, steht die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit im Vordergrund.

Mit Beginn der Corona-Krise hat das Bundeswirtschaftsministerium mit einem neuen Förderungsprogramm für Corona-betroffene Unternehmen reagiert. Die Förderungsrichtlinie des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows" wurde um ein Corona-Modul erweitert. Durch die Modifizierung der Richtlinie soll externes Spezialwissen zur dringlichen Krisenbewältigung leichter in Anspruch genommen werden können. 

 

Welche Unternehmen können von der BAFA-Förderung profitieren?

 

Von dem Förderprogramm profitieren kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland. Dies umfasst neben Jungunternehmen (< 2 Jahre am Markt) und Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) auch Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Unternehmensalter. Existenzgründer hingegen sind nicht anspruchsberechtigt, da die Beratung im Rahmen von Gründungsvorhaben durch dieses Programm nicht bezuschusst wird.

Die Antragsberechtigung ist zudem an die rechtliche Selbstständigkeit des zu beratenden Unternehmens geknüpft. Im Falle eines Firmenverbundes (Besitz- und Betreibergesellschaften, Mutter- und Tochtergesellschaften) ist die Angabe zur KMU-Eigenschaft entsprechend der Beteiligungsverhältnisse vorzunehmen. Es wird die EU-Mittelstandsdefinition zu Grunde gelegt. 

Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die selbst in wirtschaftlichen Themen beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen, bspw. in  der Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmensberatung sind von sind von der Förderung ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine ebenso ausgeschlossen wie Unternehmen, die bereits einem Insolvenzverfahren ausgesetzt sind oder einem solchen gegenüberstehen.

 

Der BAFA-Antrag

 

Vor der Antragsstellung müssen Unternehmen in Schwierigkeiten oder Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner wahrnehmen. In der Auswahl des Regionalpartners sind sie frei. Die Leitstellen bieten hierzu eine Übersicht aller Ansprechpartner an. Bestehende und von „Corona-betroffene“ Unternehmen müssen das Vorabgespräch nicht wahrnehmen, können dies aber. 

Der Antrag auf Beratungsförderung ist von dem Unternehmen, welches eine Beratung in Anspruch nehmen will, beim BAFA online über eine Antragsplattform einzureichen. Der Antragssteller ist gleichzeitig Zuwendungsempfänger.

Anschließend wird der Antrag von einer Leitstelle geprüft. Bereits im Antragsformular muss eine Leitstelle angegeben werden. Zur freien Auswahl stehen u.a.: BBG, DIHK, Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH, Interhoga. Der Antragsteller ist unabhängig von seinem unternehmerischen Hintergrund in der Wahl der Leitstelle frei. Diese entscheiden nach einheitlichen Kriterien der bestehenden Rahmenrichtlinie.

Nach der Prüfung durch eine Leitstelle erhält der Antragssteller eine Rückmeldung über das Ergebnis (Inaussichtstellung oder Ablehnung). Im Falle einer Inaussichtstellung darf der Beratungsvertrag geschlossen werden und der Berater mit seiner Arbeit beginnen. Eine Förderung kann nicht rückwirkend erzielt werden.

Nach Erhalt des Informationsschreibens sind innerhalb einer 6-Monats-Frist ein Verwendungsnachweis sowie ein Beratungsbericht über die BAFA-Antragsplattform einzureichen. Dabei muss der Antragstellende auch die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Zum Verwendungsnachweis gehören:

  • ein ausgefülltes und vom Antragsteller und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • ein vom Antragsteller ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
  • ein Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten),
  • die Rechnung des Beratungsunternehmens,

  • der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

Nach abschließender Prüfung der eingereichten Dokumente, erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses durch das BAFA.

Anträge können bereits gestellt werden, bevor die Listung des Beraterprofils erfolgt ist. Hierbei muss im Antragsformular bei der Angabe zum Beratungsunternehmen die Option "Keine BAFA-ID bekannt" ausgewählt werden. Eine positive Feststellung der Beratereigenschaft kann auch noch im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens erfolgen.

 

Wodurch wird die Höhe der BAFA-Förderung bestimmt?

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und dem Standort des Unternehmens.

Die Bemessungsgrundlage beträgt für Jungunternehmen 4000€, für Bestandsunternehmen 3000€. Der Fördersatz liegt in den alten Bundesländern bei 50%, in den neuen Bundesländern bei 80 % (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), in der Region Lüneburg bei 60 %.

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten unabhängig von Unternehmensalter und Standort einen Fördersatz von 90%. Der maximale Zuschuss beträgt 3000€.

Bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe können mehrere Anträge gestellt werden.