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Corona Überbrückungshilfe III vereinfacht + BDU-Webinar

Corona Überbrückungshilfe III vereinfacht + BDU-Webinar

Die Überbrückungshilfe III wurde vereinfacht, verschlankt und auch nochmal erhöht.

 

Momentan laufen fünf Corona-Förderprogramme: KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds sowie das Bürgschaftsprogramm.

 

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

 

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung

Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Das heißt: Keine Differenzierung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.

 

 

Erweiterung der monatlichen Förderhöhe 

Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat (bisher 200.000 bzw. 500.000 Euro), sofern beihilferechtlich zulässig. Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.

 

 

Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen werden einheitlich gewährt bei der Überbrückungshilfe III nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Abschlagszahlungen sind bis zu einer Höhe von bis zu 100.000 Euro für einen Fördermonat möglich statt bislang 50.000 Euro.

 

 

Neustarthilfe

Für Soloselbständige wird eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) in Höhe von 50 Prozent des Referenzumsatzes in einer Gesamthöhe von bis zu 7.500 Euro gewährt, sofern keine sonstigen Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.

 

 

Anerkennung weiterer Kostenpositionen

Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt

Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

 

 

Weiteren Sonderregelungen

wurden für die Reisebranche, die Veranstaltungs- und Kulturbranche, den Einzelhandel und die Pyrotechnik getroffen.

 

 

Antragstellung:

Eine Antragstellung ist möglich, sobald die erforderlichen Programmierarbeiten der elektronischen Antragsplattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de), die beihilferechtliche Klärung und die notwendige Abstimmung der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung mit den 16 Ländern erfolgt ist. Voraussichtlich startet das Programm im Februar mit der Antragsstellung sowie Abschlagszahlungen; die reguläre Auszahlung ist für März geplant.

Für die Überbrückungshilfe III gelten weiterhin die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Die Bundesregierung setzt sich bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) ein.

Download Überbrückungshilfe III Überblick

 

 

BDU-Webinar zum Thema Coronahilfen

 

 

Die An- und Rückfragen zum Thema Überbrückungshilfe II steigen spürbar. Unter anderem, weil bei Anträgen auf Ü II, die vor dem 5. Dezember 2020 gestellt wurden, die genauen beihilferechtlichen Vorgaben der „Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020“ noch nicht bekannt waren.

 

Wir möchten kurzfristig Klarheit schaffen und bieten Ihnen daher am Freitag, den 29. Januar 2021 von 11:00 bis 12:00 Uhr ein Webinar via Zoom zum Thema: „Überbrückungshilfe II und weitere Coronahilfen“ an.

 

Als Referenten konnten wir Andreas Steinberger (Fördermittelexperte) und Lars Rinkewitz (Steuerexperte) der ECOVIS Unternehmensberatung GmbH gewinnen. Sie werden verschiedene Fördermittel skizzieren, auf deren Rahmenbedingungen eingehen und dabei beihilferechtliche sowie steuerrechtliche Fragestellungen aufgreifen. Gerne können Sie im Rahmen der Veranstaltung Ihre Fragen einbringen.

 

​Das Webinar richtet sich vorrangig an BDU-Mitgliedsunternehmen. Es steht eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen für Gäste externer Beratungsunternehmen zur Verfügung. Wenn Sie an dem Webinar teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte hier an. Wir senden Ihnen dann am 28. Januar 2021 die finale Anmeldebestätigung inkl. Einwahldaten zu.​ 

Webinar-Anmeldung