Das IdU Institut der Unternehmensberater

Für den Beruf „Unternehmensberater“ gibt es keine Ausbildung und man kann „Unternehmensberater“ nicht studieren. Es gibt auch kein staatliches Prüfungs- und Zulassungsverfahren, wie für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Unternehmensberater wird man durch eine solide Berufsausbildung, die in ganz unterschiedlichen Bereichen erfolgen kann, durch mehrjährige Berufserfahrung im Management von Unternehmen und durch das Erlernen von Methoden und Techniken, die für die jeweilige Beratungsspezialisierung benötigt werden.

 

Um einen Unternehmensberater zu zertifizieren und ihn damit in der großen Gruppe der Berufsträger als besonders qualifiziert auszuzeichnen, hilft es nicht, allein Methodenwissen abzufragen, das durch Seminare erlernt werden kann. Für eine Zertifizierung muss der Berater ganzheitlich betrachtet werden. Er muss seine Berufserfahrung nachweisen, sowie Projekterfolge und Fachwissen. Für eine Zertifizierung muss der Unternehmensberater seine Kunden ebenso wie qualifizierte Kollegen von seinen Fähigkeiten überzeugen.

Das IdU Institut der Unternehmensberater vergibt folgende Titel:

  • Unternehmensberater CMC
  • Unternehmensberater CMC/BDU

 

  • Sanierungsberater CMC
  • Sanierungsberater CMC/BDU

 


Der Zusatz „/BDU“ signalisiert, dass der Unternehmensberater festangestellter Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Inhaber einer Unternehmensberatung ist, die sich als Mitglied im BDU besonderen Anforderungen an Beratungsqualität und Berufsgrundsätze stellt.

 

Die Verleihung des Titels erfolgt nach einer persönlichen Prüfung der Qualifikation des Unternehmensberaters. Der Kandidat stellt vor der CMC-Prüfungskommission ein Projektbeispiel vor und stellt sich den Fragen der Prüfer.

Verleihung des Titels „Unternehmensberater CMC“

Informationen (Regularien, Hinweise) zum CMC Prüfungsverfahren


Antrag auf Zulassung zur Prüfung für die Erlangung des Titels "Unternehmensberater CMC bzw. Unternehmensberater CMC/BDU"


Anlage I: Angaben zur Person

Anlage II: Lebenslauf


Anlage III: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Anlage IV: Berufshaftpflichtversicherung


Anlage V: Selbstauskunft zum Berater Know how gemäß Competency Framework des ICMCI


Leitfaden zur Selbstauskunft zum Berater Know how


Anlage VI: Nachweis der Fortbildung


Anlage VII: Projektbeschreibungen (3 Beratungsprojekte und 3 Kundenreferenzen)


Leitfaden zur Erstellung einer Projektbeschreibung

 

Berufsgrundsätze des IdU

In den Unterlagen finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie für die Antragstellung benötigen. Wir bitten Sie, unsere formalen Formvorgaben einzuhalten, damit eine effektive und einheitliche Bearbeitung ermöglicht wird. Dies fließt auch in die Punktebewertung ein.

 

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, sollte Ihnen das eine oder andere nach Studium der Unterlagen nicht klar sein. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen und Referenzen.

 

Falls Sie die Antragsunterlagen bereits vor längerer Zeit heruntergeladen haben, prüfen Sie bitte im Internet, ob diese noch aktuell sind. Wir entwickeln das Prüfungsverfahren laufend weiter, so dass die Antragsunterlagen mehrmals im Jahr aktualisiert werden könnten. Auf den Unterlagen ist das Datum des jeweiligen aktuellen Standes vermerkt.

 

Falls wir ältere Antragsunterlagen erhalten und auf unserer Website zum Zeitpunkt Ihrer Unterzeichnung Ihres Antrages neuere Unterlagen veröffentlicht haben, erhalten Sie diese mit der Bitte zurück, aktualisierte Unterlagen einzureichen. Ein solcher Vorgang bleibt im Prüfungsprozess bei der Punktebewertung unberücksichtigt.

 

Dateien, die im Laufe des Verfahrens eingereicht werden, sind entweder in einem MS-Office-Format  oder pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Seiten lesbar sind und zum Lesen am Bildschirm nicht gedreht werden müssen. Bei umfangreichen Dateien bietet sich im pdf-Format die Lesezeichenfunktion an.

Verleihung des Titels „Sanierungsberater CMC“

Informationen (Regularien, Hinweise) zum CMC Prüfungsverfahren


Antrag auf Zulassung zur Prüfung für die Erlangung des Titels „Sanierungsberater CMC bzw. Sanierungsberater CMC/BDU"


Anlage I: Angaben zur Person


Anlage II: Lebenslauf


Anlage III: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Anlage IV: Berufshaftpflichtversicherung


Anlage V: Selbstauskunft zum Berater Know How gemäß Competency Framework des ICMCI


Leitfaden zur Selbstauskunft zum Berater Know How


Anlage VI: Nachweis der Fortbildung


Nachweis der Fortbildung


Anlage VII: Projektbeschreibungen (3 Beratungsprojekte und 3 Kundenreferenzen)


Leitfaden zur Erstellung einer Projektbeschreibung


Anlage VIII: 2 Referenzen aus der Kreditwirtschaft


Anlage IX: Nachweis erfolgreicher Berufsausübung


Nachweis erfolgreicher Berufsausübung


Anlage X: Verfügbare Infrastruktur


Anlage XI: Qualitätsmanagementsystem

 

Berufsgrundsätze des IdU

In den Unterlagen finden Sie alle Informationen und Formulare, die Sie für die Antragstellung benötigen. Wir bitten Sie, unsere formalen Formvorgaben einzuhalten, damit eine effektive und einheitliche Bearbeitung ermöglicht wird. Dies fließt auch in die Punktebewertung ein.

 

Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, sollte Ihnen das eine oder andere nach Studium der Unterlagen nicht klar sein. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt erst nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen und Referenzen.

 

Falls Sie die Antragsunterlagen bereits vor längerer Zeit heruntergeladen haben, prüfen Sie bitte im Internet, ob diese noch aktuell sind. Wir entwickeln das Prüfungsverfahren laufend weiter, so dass die Antragsunterlagen mehrmals im Jahr aktualisiert werden könnten. Auf den Unterlagen ist das Datum des jeweiligen aktuellen Standes vermerkt.

 

Falls wir ältere Antragsunterlagen erhalten und auf unserer Website zum Zeitpunkt Ihrer Unterzeichnung Ihres Antrages neuere Unterlagen veröffentlicht haben, erhalten Sie diese mit der Bitte zurück, aktualisierte Unterlagen einzureichen. Ein solcher Vorgang bleibt im Prüfungsprozess bei der Punktebewertung unberücksichtigt.

 

Dateien, die im Laufe des Verfahrens eingereicht werden, sind entweder in einem MS-Office-Format oder pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Seiten lesbar sind und zum Lesen am Bildschirm nicht gedreht werden müssen. Bei umfangreichen Dateien bietet sich im pdf-Format die Lesezeichenfunktion an.