Zahlen erfolgreiche Unternehmensberatungen ihren Mitarbeitern im Durchschnitt höhere Gehälter als weniger erfolgreiche? Dies ist eine der Fragestellungen der BDU-Studie „Vergütung in der Unternehmensberatung“, an der sich rund 100 vorwiegend mittelgroße Beratungsgesellschaften beteiligt haben.
Die Gesamtvergütung, die sich aus dem Festgehalt, den erfolgsabhängigen Bezügen und den Nebenleistungen zusammensetzt, fällt vor allem in den oberen Hierarchieebenen der Top-Performer durchweg (deutlich) höher aus als bei den weniger erfolgreichen Beratungsunternehmen.
In der ersten Führungsebene liegt das durchschnittliche Einkommen laut BDU-Studie bei Top-Performern bei rund € 200.000 p.a., hingegen bei Low-Performern lediglich bei € 140.000.
Kaum Unterschiede bei den Nebenleistungen
Im Hinblick auf die Art und Höhe der gewährten Fringe Benefits – hierunter fallen insbesondere Dienstwagen und Altersvorsorgeleistungen - unterscheiden sich ertragsstarke und weniger ertragsstarke Consultingunternehmen über alle Hierarchieebenen nur unwesentlich voneinander. Bei mittelgroßen Beratungsunternehmen zwischen € 2 Mio. und € 5 Mio. Jahresumsatz liegen die Aufwendungen für Nebenleistungen auf Partnerebene durchschnittlich bei € 18.500 p.a., für Consultants bei € 4.500 p.a.
Die Studie zeigt, dass privat nutzbare Dienstwagen weiterhin die am weitesten verbreitete Nebenleistung darstellen. Im Durchschnitt liegt das Dienstwagenbudget auf Partnerebene bei € 65.000, hingegen für Consultants bei knapp über € 30.000.
Die rund 90-seitige Benchmarkstudie betrachtet für insgesamt fünf Umsatzklassen und sieben Hierarchieebenen neben den drei oben dargestellten auch die einzelnen Zielgrößen zur Bestimmung der Höhe der variablen Vergütung und Regelungen zu Reisekosten.
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Fragen zur Studie beantwortet Ihnen unser Studienleiter Jörg Murmann, mu@bdu.de
Können Beratungsmandate die Grenze zur Zeitarbeit oder Scheinselbständigkeit überschreiten? Ja, diese Fälle gibt es, wie der Daimler-Case des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg belegt. Gründe dafür können falsche vertragliche Vereinbarungen oder eine zu starke, nicht projektbezogene Integration in die Kundenorganisation sein.
Bewerbungen auf öffentliche Aufträge verursachen viel Aufwand in Beratungsunternehmen. Neben diversen Formularen sind häufig auch Konzepte vorzulegen, die der Bieter individuell für den Auftrag erstellen muss. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Angebot aus formalen Gründen abgelehnt wird. Dr. Karsten Lisch (Osborne Clarke) stellt drei häufige Schnitzer vor, die in der Regel zum Angebotsausschluss führen.